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Rechtsfragen zur Kinderbetreuung in Kitas / Kindergartenrecht

Beileibe kein Kinderspiel - weder für Eltern noch für Einrichtungsträger!

Die eigene Persönlichkeit von Kindern zu wahren ist ein spezielles Gebiet in der Rechtssprechung. Kinderrechte sind ebenfalls bereits im Grundgesetz verankert und geniessen den besonderen Schutz des Staates, u.a. im Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung, körperliche Unversehrtheit oder Meinungsfreiheit.

Bildungsleitlinien nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) in der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen sollen den Betrieb solcher Einrichtungen und den Umgang mit Kindern regeln, aber immer wieder kommt es beispielsweise vor, dass sowohl Eltern als auch Träger mit der jeweiligen Auslegung unzufrieden sind und sich in Hinsicht auf das Kindeswohl um Klarheit sorgen. Auch das festgeschriebene Recht auf einen Betreuungsplatz (nach dem Sozialgesetzbuch VIII) ist immer wieder Gegenstand von Rechtsverfahren. Wir sind auf diese Probleme, Fragen und Verfahren vorbereitet und helfen Ihnen hier gerne weiter.

Unser Kompetenz-Team besteht aus Fachanwälten für Sozialrecht und Familienrecht . Im Vertragsrecht, welches u.a. im Betreuungsvertrag zur Anwendung kommt, kennen wir uns ebenfalls bestens aus. Wir beraten und vertreten Sie bei Fragen zu:

… für Eltern:

  • Kündigungsmöglichkeiten während des Kitajahres
  • Regelung von Bildungs- und Erziehungsarbeit
  • Vermittlung bei vermeintlich festgefahrenen Positionen
  • Durchsetzung von Kindertagesstättenplätzen
  • Durchsetzung von Schadensersatz bei fehlenden Betreuungsplätzen
  • Geltendmachung von versicherungstechnischen Ansprüchen bei Unfällen

… für Träger und Betreiber:

  • Beratung bei Gründung und Betriebserweiterung für Kitas
  • Beantragung von Fördermassnahmen für Kitas und Kinderpflege
  • Unterstützung im Vertragsrecht
  • Unterstützung im Arbeitsrecht

Bedarfsweise arbeiten wir in diesem Sachgebiet auch mit Dipl.-Sozialpädagogen und Kinderpsychologen zusammen.

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  • Beratung
  • Betreuung
  • Rechtsbeistand

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